Die Schweizerische Nationalbank (SNB) berechnete jeweils einmal im Quartal den Durchschnittssatz für Hypotheken. Dieser sank in den letzten zwei Jahren stetig und notiert aktuell bei 1.43 Prozent. Anders sieht die Lage für Mieter aus, denn der Referenzzinssatz verharrt seit zwei Jahren auf 1.50 Prozent, die letzte Reduktion datiert auf den 2. Juni 2017 zurück. Ein Gastkommentar von MoneyPark.

Haus mit Balkon

  • Der Durchschnittssatz für Hypotheken in der Schweiz liegt aktuell bei 1.43 Prozent, ein Rückgang von zwei Basispunkten.
  • Der Referenzzinssatz für Mietverhältnisse bleibt seit zwei Jahren bei 1.50 Prozent, letzte Anpassung war am 2. Juni 2017.
  • Eine Anpassung des Referenzzinssatzes erfolgt erst, wenn der Durchschnittssatz unter 1.38 Prozent sinkt.
  • Mieter zahlen im Durchschnitt über 1’500 Franken monatlich für eine 4-Zimmerwohnung, Eigentümer nur etwa 700 Franken.
  • Eigentümer sparen jährlich rund 9’400 Franken im Vergleich zu Mietern, selbst nach Berücksichtigung der Amortisation bleibt ein Vorteil von 1’600 Franken.”

Der Durchschnittszinssatz für Hypotheken basiert auf allen inländischen Hypothekarforderungen (Bestandes- und Neuhypotheken, volumengewichtet). Folglich sinkt dieser Durchschnittssatz im aktuellen Zinsumfeld laufend, getrieben vom seit Jahren anhaltenden Tiefzinsniveau. Auf diesen Durchschnittssatz stützt sich das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bei seiner vierteljährlichen Berechnung des hypothekarischen Referenzzinssatzes bei Mietverhältnissen. Der Referenzzinssatz wird in Viertelprozenten festgelegt und kaufmännisch gerundet. Somit reicht der Rückgang beim Durchschnittssatz für Hypotheken vom letzten Quartal von zwei Basispunkten auf 1.43 Prozent knapp nicht aus, um den Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen um ein Viertelprozent nach unten zu drücken.

referenzzinssatz

Erst wenn der Durchschnittssatz für Hypotheken unter die Marke von 1.38 Prozent sinkt, wird das BWO den Referenzzinssatz für Mietverhältnisse anpassen. Selbst beim anhaltend tiefen Hypothekarzinsniveau wird es noch einige Zeit dauern, bis das BWO die nächste Reduktion vornimmt. Tritt diese Anpassung nach unten ein, ergibt sich für Mieter im Grundsatz ein Anspruch auf eine Senkung des Mietzinses.

Referenzzinssatz1.75%1.50%1.50%1.50%1.50%1.50%1.50%1.50%1.50%1.50%
gültig ab02.03.1702.06.1702.09.1702.12.1702.03.1802.06.1804.09.1804.12.1802.03.1903.06.19
Durchschnitts-
zinssatz Hypo
1.61%1.58%1.56%1.53%1.51%1.49%1.47%1.45%1.43%Tbc
Stichtag der Erhebung31.03.1730.06.1730.09.1731.12.1731.03.1830.06.1830.09.1831.12.1831.03.1930.06.19

Quelle: Bundesamt für Statistik, Schweizerische Nationalbank, MoneyPark.

Mietpreisindex steigt, während Hypothekarzinsen sinken

Der Mietpreisindex ist Bestandteil des Landesindex der Konsumentenpreise und wird vom Bundesamt für Statistik erstellt. Er zeigt die Entwicklung der Wohnungsmieten in der Schweiz bezogen auf ein Basisjahr (2000 in nachstehender Grafik).

Eigentümer profitieren vom nun schon seit vielen Jahren anhaltenden Tiefzinsumfeld ungleich mehr als Mieter, wie auch ein Blick auf den Mietpreisindex bestätigt. Verglichen mit dem Durchschnittssatz für Hypotheken, welcher sich seit rund zehn Jahren im Sinkflug befindet, steigt der Mietpreisindex kontinuierlich an.

 

Grafik von der Entwicklung des Durchschnittssates für Hypotheken und des Mietpreisindexes Zwischen 2008 und 2019. Der Mietpreisindex steigt seit 2008 kontinuierlich an, während der Durchschnittssatz für Hypotheken im gleichen Zeitraum am sinken ist..

Die Mehrheit der Mieter verlangt gar keine Mietzinsreduktion beim Vermieter

Eine unlängst durchgeführte Befragung zeigt allerdings einmal mehr die Bequemlichkeit von Herr und Frau Schweizer auf. Die Ende 2018 erhobenen Zahlen belegen, dass nur gerade 41 Prozent der Befragten bei ihrem Vermieter in den letzten drei Jahren eine Mietzinsreduktion eingefordert haben.

Der Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen notiert zwar seit knapp zwei Jahren seitwärts, sank im Vergleichszeitraum allerdings auch einmal (Mitte 2017). Hier wird mieterseitig weiteres Sparpotenzial kampflos vergeben.

41% haben Ja geantwortet auf die Frage, ob Sie in den letzten 3 Jahren eine Mietzinssenkung beantragt haben.

Ein wichtiger Faktor ist hier sicherlich, dass die Mietzinsreduktion explizit beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung beantragt werden. Und auch dann ist die Hausverwaltung noch nicht gezwungen, die Reduktion vollständig weiterzugeben, denn Veränderungen der Unterhaltskosten oder ein Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise können einer allfälligen Mietzinssenkung gegenübergestellt werden.

Enormes Sparpotenzial von bis zu 50 Prozent

Gemäss Bundesamt für Statistik zahlt ein Mieter in der Schweiz für eine 4-Zimmerwohnung aktuell im Durchschnitt leicht mehr als 1‘500 Franken pro Monat, ohne Nebenkosten. Demgegenüber beläuft sich der monatliche Hypothekarzins für Eigentümer einer vergleichbaren Wohnung auf rund 700 Franken. Als Berechnungsgrundlage dient hier ein Verkehrswert von 775‘000 Franken und eine Hypothek von 620‘000 Franken (80% des Verkehrswertes) sowie den von der SNB berechnete Durchschnittszinssatz für Hypotheken.

 

Entwicklung der Kosten für Eigentümer und Mieter in den Jahren 2015 bis 2019.

Auf Basis einer 4-Zimmerwohnung können Eigentümer gegenüber Mietern somit pro Monat 783 Franken oder jährlich knapp 9’400 Franken sparen. Diese Berechnung bezieht für den Eigentümer jedoch keine Amortisationen in sein Budget mit ein.

Grundsätzlich soll eine Hypothek über 15 Jahre hinweg schrittweise auf 65 Prozent des Immobilienwertes zurückgeführt werden. Ein Einbezug der Amortisation in die Berechnung der Kosten für Eigentümer im Vergleich zum Mieter ist aber auch nicht notwendig. Denn bei der Amortisation handelt es sich für den Eigentümer um eine Art des «Zwangssparens», da er dadurch das Eigenkapital in seiner Liegenschaft erhöht.

Üblicherweise finanziert ein Eigentümer seine Amortisation mittels Kontoguthaben und immobilisiert somit quasi einen Teil seines Vermögens. Während der Mieter bestenfalls freiwillig Geld für seine Altersvorsorge anspart, wird der Eigentümer durch die Amortisation dazu angehalten, seine Spargelder in seiner eigenen Immobilie anzulegen. Aber dennoch: Selbst bei einer Einrechnung der Amortisation als Ausgabenfaktor für den Eigentümer verbleibt ein Kostenvorteil von jährlich 1’600 Franken. Mit einem Eigenheim wohnt man nicht nur günstiger, sondern investiert durch die Amortisation auch in die Altersvorsorge.

Der Referenzzinssatz beeinflusst nicht nur die Mieten, sondern auch die Attraktivität von Wohneigentum. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Steigerung der Wohneigentumsquote.

Steht für Dich auch die Frage im Raum, ob Du mit dem Kauf einer Immobilie Geld sparen kannst, oder ob ein Mietverhältnis schlussendlich doch günstiger ist? Mit unserem Rechner erfährst Du im Handumdrehen, wie viel Du monatlich bzw. jährlich sparen könntest.

Häufig gestellte Fragen

1.) Was ist der Referenzzinssatz und wie wird er berechnet?

Der Referenzzinssatz ist ein wichtiger Indikator für die Mietzinsgestaltung in der Schweiz. Er wird vierteljährlich von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) veröffentlicht und basiert auf den durchschnittlichen Zinssätzen für Hypothekarkredite. Der Referenzzinssatz dient als Grundlage für die Berechnung von Mietzinserhöhungen oder -senkungen und soll Transparenz im Mietmarkt fördern. Bei MOVU unterstützen wir Sie gerne bei Fragen rund um Mietrecht und Umzüge.

2.) Welche Faktoren beeinflussen den Referenzzinssatz und seine Veränderungen?

Der Referenzzinssatz in der Schweiz wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter die allgemeine wirtschaftliche Lage, Inflationserwartungen, Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und die Entwicklung der Immobilienmärkte. Zudem spielen Angebot und Nachfrage nach Krediten sowie die langfristigen Zinsen eine Rolle. Veränderungen im Referenzzinssatz wirken sich direkt auf Hypothekarzinsen und somit auf die Wohnkosten aus, was für Mieter und Eigentümer von Bedeutung ist.

3.) Wie wirkt sich der Referenzzinssatz auf Mietverträge und Mieterhöhungen aus?

Der Referenzzinssatz ist ein wichtiger Faktor für Mietverträge in der Schweiz. Er dient als Basis für die Berechnung von Mieterhöhungen. Steigt der Referenzzinssatz, können Vermieter die Miete entsprechend anpassen. Umgekehrt führt ein sinkender Referenzzinssatz zu möglichen Mietsenkungen. MOVU empfiehlt, die aktuellen Zinssätze regelmässig zu überprüfen, um rechtzeitig auf Änderungen reagieren zu können.

4.) Wie kann ich den aktuellen Referenzzinssatz einsehen und verfolgen?

Sie können den aktuellen Referenzzinssatz auf der Website der Schweizerischen Nationalbank (SNB) einsehen. Dort finden Sie die neuesten Informationen und Entwicklungen. Zudem empfiehlt es sich, regelmässig die offiziellen Mitteilungen der SNB zu verfolgen, um über Änderungen informiert zu bleiben. Bei MOVU unterstützen wir Sie gerne bei Fragen rund um Umzüge und Mietverträge in der Schweiz.

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